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Vielleicht gibt es Einwohner unsers Wohngebietes, die eine andere Begründung zur Aufstellung der Tonnagebegrenzung für die Sternsiedlung kennen, die noch zu DDR-Zeiten erfolgte und vom VTA hier angeführt wurde. Hinweise dazu nimmt der Bürgerverein Möckern/Wahren gern entgegen.... in Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 bitten Sie um Stellungnahme bezüglich der Beschilderung am Beginn der verlängerten Max-Liebermann-Straße/Ecke Defoestraße. Ich danke für Ihren Hinweis. Durch meine Mitarbeiter wurde der von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Gerne möchte ich Sie über das Ergebnis informieren.Die vorhandene Straßengeometrie und der vorhandene Straßenaufbau der Straßen in der Sternsiedlung sind nicht für dauerhaften Schwerverkehr geeignet. Zum Schutz der Straßen wurde daher bereits vor 1989 die lastbeschränkende Beschilderung vorgenommen und besteht somit schon über einen langen Zeitraum. Alle Einfahrten in das Wohngebiet sind mit einer Lastbeschränkung versehen. In der Straße „Am Viadukt“ wurde bereits eine Tonnagebegrenzung von 3,5 t ausgewiesen. Zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist nun die Anordnung einer einheitlichen Lastbeschränkung von 3,5 t vorgesehen.In Bezug auf das Befahren der Straße von Rettungsfahrzeugen möchte ich Ihnen mitteilen, dass im § 35 der StVO geregelt ist, dass zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zum Beispiel die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Polizei nicht an die Straßenverkehrsordnung gebunden sind. Im Einsatzfall ist die Beschilderung nicht verbindlich und es kann unmittelbar in das Wohngebiet eingefahren werden.Des Weiteren ist es jederzeit möglich, Sondergenehmigungen beim Ordnungsamt (Abteilung 32.3, Sachgebiet Genehmigungen) zur Anlieferung von den Lieferbetrieben einzuholen bzw. ist vom Besteller darauf hinzuweisen, dass mit kleineren Fahrzeugen angeliefert werden muss...._____________________________________Stadt Leipzig, Der OberbürgermeisterVerkehrs- und TiefbauamtAbteilung 66.3, Sachgebiet 66.32
siehe auch Beitrag vom 12.12.2017 Anfrage zur Sperrung der Bauernbücke
... herzlichen Dank für Ihren Hinweis, so erhalten wir die Chance, uns um Ihr Anliegen zu kümmern.Da wir von DB Station&Service in der oben genannten Verkehrsstation über keine weiteren Flächen verfügen, ist es uns nicht möglich, Fahrradständer anzubringen.Wir würden uns dann auf städtischem Gebiet befinden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich diesbezüglich an die zuständige Kommune zu wenden.
Mit freundlichen GrüßenDB Station&Service AG
... Der Bürgerverein Möckern/Wahren e.V. erhielt in der letzten Zeit mehrere Anfragen zu o.g. Haltstelle der SB in der Slevogtstraße. Es ging im Wesentlichen um die sichere Abstellung von Fahrrädern. Da es unzumutbar ist die Fahrräder an dem Geländer anzuschließen, erscheint es ratsam Fahrradbügel anzubringen. Damit würden Behinderungen der Fußgänger mit und ohne Kinderwagen entfallen und es entstände ein ordentliches Bild.Für die Lösung des Problems wären wir Ihnen sehr dankbar und warten auf einen positiven Bescheid.
Darin wurde uns mitgeteilt, dass die Vor-Ort-Prüfung ergeben habe, dass wegen der geringen Gehwegbreite im Bereich der Zugänge zu den Bahnsteigen bei einer regelgerechten Aufstellung von Fahrradbügeln (senkrecht zu Borden und Hauswänden) die Durchgangsbreite für den Individualverkehr nicht mehr gegeben wäre. Da eine ersatzweise Aufstellung von Fahrradbügeln an den beiden benachbarten Bushaltestellen den Bedarf möglicherweise nicht decken würde, wird gegenwärtig durch das VTA nochmals ein möglicher Standort hinter der Bushaltestelle im Bereich an der derzeitigen Brache der Diderotstraße für eine Fahrradabstellanlage geprüft.
siehe Beitrag vom 12.12.2017 Anfrage zur Sperrung der Bauernbücke
Haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis vom 10.01.2018. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der territorial zuständigen Dienstgruppe waren daraufhin vor Ort. Allerdings waren im fraglichen Bereich keinerlei Fahrzeuge abgestellt, was sicherlich der aktuellen Witterungslage geschuldet ist. Ich habe daher die Dienstgruppenleiterin beauftragt, das Problem zu Beginn der Gartensaison erneut in den Blick zu nehmen.
OrdnungsamtAbteilung: Verkehrsüberwachung
Es hat sich etwas getan in dieser Angelegenheit. Auf eine Anfrage des Bürgervereins in dieser Angelegenheit erhielten wir am 14.3.2018 eine Antwort aus dem Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement, dass dem Antrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Strecke entsprochen wird und die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde. Inzwischen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft getreten.... [Es] darf die Beschränkung der Geschwindigkeit für eine Strecke (hier Tempo 30) laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur erfolgen, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Ordnung und Sicherheit erheblich übersteigt. Dies ist in der Rittergutsstraße trotz des kurvenreichen Verlaufs nicht gegeben. Eine kürzlich durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle hat keine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt.Aus der Tatsache, dass Radfahrer den Gehweg benutzen, lässt sich eine Gefahrenlage nicht ableiten. Für Radfahrer gilt, wie für alle anderen Fahrzeuge, der § 2 der StVO, nach dem die Fahrbahn zu benutzen ist.Die beengten Verhältnisse auf dem Gehweg der Rittergutsstraße und die hohe Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge sind dem Verkehrs-und Tiefbauamt bekannt. Deshalb wurden in der Vergangenheit bereits Untersuchungen zu einer direkten (geradlinigen) Straßenverbindung von der Gustav-Esche-Straße mit einer neuen Querung der Weißen Elster und Weiterführung über die Auenseestraße (evtl. Tunnel), Querung der Georg-Schumann-Straße und Anbindung an den bestehenden Knoten Hallesche Straße/Travniker Straße (B 6) durchgeführt. Diese verkehrlichen Untersuchungen sollen im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt in der nächsten Zeit wieder intensiviert werden. Bei einer mittelfristigen Umsetzung dieser Maßnahme werden sich auch die Verkehrsverhältnisse in der Rittergutsstraße erheblich entspannen.Unabhängig davon soll im Zusammenhang mit einem geplanten Investorenvorhaben zu einem Wohnprojekt in der Rittergutsstraße der bestehende Gehweg verbreitert werden.
Die Bauernbrücke im Zuge der Straße „Am Hirtenhaus“ über die Weiße Elster wurde 1995 als Bogenbrücke aus Brettschichtenholz errichtet und überführt einen Geh-/Radweg über die Weiße Elster. Ein allgemeines Problem bei Brücken dieser Bauart ist der Befall desTragwerkes durch den Tannen- und Zaunblättling. Dieser Pilz wirkt im Inneren des Querschnittes und zählt zu den Kernholzzerstörern. Er ist äußerlich an einem Fruchtkörper erkennbar.
Gemäß DIN 1076 sind Holzbrücken einer jährlichen Hauptprüfung zu unterziehen. Die turnusmäßige Prüfung der Bauernbrücke wurde im November 2017 durch ein sachverständiges Ingenieurbüro vorgenommen. Dabei ergab sich, u.a. bei der Auswertung der Bohrwiderstandsmessung, eine fortgeschrittene Zerstörung des Bogenquerschnitts infolge des oben beschriebenen Pilzbefalls. Es wurde eingeschätzt, dass die Standsicherheit der Brücke nicht mehr gegeben ist. Eine sofortige Sperrung der Brücke mit Wirksamkeit vom 24.11.2017 wurde realisiert.
Ein Ersatzneubau wird z. Z. geplant. Unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Belange sowie der finanziellen Mittel ist mit einem Neubau ist nicht vor 2019 zu rechnen.Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Verkehrs- und Tiefbauamt
Abteilung Brückenbau u. -unterhaltung, 66.4
... bezüglich der Nachfragen zum Bau der Bauernbrücke folgender Sachstand:
Durch die notwendige Sperrung der Bauernbrücke ist eine äußerst unbefriedigende Situation hinsichtlich der Wegebeziehung Straße Am Hirtenhaus / Naherholungsgebiet Auensee entstanden. Das Verkehrs- und Tiefbauamt ist um die schnellstmögliche Wiederherstellung der direkten Wegverbindung zum Naherholungsgebiet bemüht. Ausgehend vom jetzigen Vorbereitungsstand gehen wir von einem Baubeginn September 2018 aus. natürlich wurde durch uns der Einsatz einer Behelfsbrücke, auch durch das THW, geprüft. In Auswertung der Fakten muss allerdings festgestellt werden, dass in der konkreten Situation auch der Behelf nicht vor Herbst 2018, wie auch der Ersatzneubau, realisiert werden kann.
Die Gründe dafür:
- Nicht nur das THW, sondern auch weitere Anbieter haben erkannt, dass im vorliegenden Fall eine Anpassung der gängigen Behelfsbrückensysteme oder eine Sonderlösung erforderlich ist. Damit sind in jedem Fall zusätzliche Planungs- und Herstellungsleistungen erforderlich. Für den Ersatzneubau liegt die Entwurfsplanung bereits vor, der erforderliche Baubeschluss ist in Bearbeitung
- Die Brücke des THW kommt auf ein Mindestgewicht von 25 t, ohne Ausbaulast. Das bedeutet die vorhandenen Unterbauten müssen entsprechend verstärkt werden. Auch dafür sind Planungsleistungen unentbehrlich. Die für den Neubau geplante Aluminiumkonstruktion hat ein Gesamtgewicht von 13 t. Damit sind ein aufwendiger Nachweis und eine Verstärkung der vorhandenen Unterbauten nicht erforderlich.
- Die gängigen Behelfskonstruktionen benötigen beiderseitig Rampen in der Zuwegung, da die vorhandene Weggradiente nicht zu halten ist. D.h. abermals zusätzliche Planungen und Bauleistungen die zudem entscheiden in die Straßenentwässerung der Straße am Hirtenhaus eingreifen.
- Der Einsatz von Behelfskonstruktionen erfordert erhebliche Vormontage- und Lagerflächen, die für schweren Verkehr auszulegen sind mit erheblichen Eingriffen im südlich der Weißen Elster gelegenen Gebiet. Da es sich hierbei um Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet Auewald, Vogelschutzgebiet (Sperrzeitraum März bis August!) und Fauna-Flora-Habitate-Gebiet, geschützte Biotope) handelt sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen und auf der Basis entsprechender Fachplanungen deren Einhaltung nach zu weisen. Der geplante Austausch des desolaten Holzüberbaus gegen die Aluminiumkonstruktion erfolgt in den Hauptbauleistungen aus Richtung der Straße Am Hirtenhaus und erfordern nur geringfügige Eingriffe in die Schutzgebiete. Entsprechende Planungen als auch Vorabstimmungen zum erforderlichen Umfang der Eingriffe als auch zu möglichen Ausnahmegenehmigungen erfolgen gegenwärtig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der Einsatz einer Behelfsbrücke nicht vor September 2018 und damit vor dem geplanten Neubau der Bauernbrücke realisiert werden kann.
Zu dieser Antwort hat der BV weiteren Klärungsbedarf und wird an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen informieren."Aufgrund von Bauarbeiten in der Slevogtstraße muss die Linie 90 seit dem 02.05.2017 umgeleitet werden und kann daher die Haltestelle „Sternsiedlung Nord“ bis vsl. Ende 2018 nicht bedienen. Die Linie 90 so umzuleiten, dass die Haltestelle „Sternsiedlung Nord“ bedient werden könnte, ist nicht möglich, da dies zu Lasten vieler anderer Fahrgäste ginge. So könnten dann die Haltestellen der Linie 90 zwischen Coppiplatz und Slevogtstraße nicht mehr angefahren werden, und die Fahrgastnachfrage dort ist um ein Vielfaches höher als auf der Max-Liebermann-Straße. Die Sternsiedlung wird zudem nicht abgehängt – die Linie 80 verkehrt trotz Baustelle weiterhin.Angesichts der vergleichsweise niedrigen Zahl an Fahrgästen in der Sternsiedlung (im Jahr 2016 zählten wir dort rund 300 Einsteiger pro Werktag, davon nutzten rund 200 die Linie 80 und nur rund 100 die Linie 90) können wir keine andere Lösung anbieten.An diesem Sachverhalt hat sich nichts geändert. Die Bedienung der Sternsiedlung mit der Linie 90 wäre zwar, wie von Frau L. beschrieben möglich, würde jedoch das "Abhängen" mehrerer anderer Haltestellen mit wesentlich höherem Fahrgastaufkommen bedeuten. Die Sternsiedlung wird weiterhin von der Linie 80 im 10-Minuten-Takt bedient.Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen auch zum heutigen Tage keine anderslautende Nachricht senden können. Jeder Linienänderung muss eine Abwägung aller Vor - und Nachteile vorausgehen."